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 Brandschutz in RLT-Anlagen - vom: 11-10-2002
 

Luftkanäle zentraler RLT-Anlagen führen unvermeidlich durch verschiedene Brandschutzabschnitte eines Gebäudes. Vorschriften und Auflagen zum Brandschutz sind einzuhalten.

Die Missachtung der einschlägigen Vorschriften, zum Beispiel durch Schwarzeinbauten, setzt nicht nur Menschenleben, Gebäudewerte und Versicherungsschutz aufs Spiel, sondern kann den Besitzer/Betreiber einer RLT-Anlage auch straf- und zivilrechtlich in arge Schwierigkeiten bringen.

Da sich ein Feuer durch Luftkanäle rasend schnell ausbreiten kann (Kamineffekt, keine brandverzögernde Widerstände), müssen Brandschutzklappen und andere Brandschutzeinrichtungen entsprechend der Vorschriften eingebaut werden. Brandschutzklappen sind Einrichtungen, die im Brandfall automatisch schließen  (z.B. durch ein Schmelzlot) und so die Ausbreitung des Feuers durch die Luftkanäle ebenso lange verzögern wie die einen Brandabschnitt umfassenden Wände und Türen. So bietet sich ausreichend Zeit, im Brandfall eine Evakuierung vorzunehmen und der Feuerwehr eine Eindämmung und wirkungsvolle Bekämpfung des Brandherdes zu ermöglichen.

Besonders in Wrasenabzuganlagen von Küchen setzt sich Fett in den Filtern und bei schlechter Wartung auch in den Luftkanälen ab. Schlägt nun eine Flamme, zum Beispiel von einer Friteuse, in einen solchen verschmutzten Kanal, ist der Brand kaum noch aufzuhalten. Das brennbare Fett, zusammen mit der Sauerstoffzufuhr durch den Kamineffekt, bilden eine katastrophale Grundlage für ein ein ebenso katastrophales Großfeuer. In der Vergangenheit hat es aufgrund verschmutzter, schlecht gewarteter Wrasenabzugablagen immer wieder verheerende Brände gegeben. Wenn dann noch, zum Beispiel bei illegalen Schwarzeinbauten, keine Brandschutzklappen vorhanden sind, ist guter Rat nicht nur teuer, sondern auch viel zu spät. Vorbeugung bieten die fachgerechte Planung, Montage sowie die regelmäßige Wartung und Reinigung solcher Anlagen.

Auch bei relativ kleinen und einfachen Lüftungsanlagen, wie zum Beispiel bei WC-Abzugsanlagen, ist ebenso genau auf die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften zu achten. Also: Einmal eben zwanzig WC-Ventilatoren und ein paar Meter Luftkanal im Baumarkt gekauft und in die Badezimmer eines Mehrfamilienhauses "eingezimmert", bietet allen Anlass zu großer Sorge: Vermutlich werden bei einer solchen Aktion Brandschutzauflagen verletzt. Fazit: Es kann hier nur der Fachmann weiterhelfen. Ausserdem dürfen nur geeignete, zugelassene Materialien und Montageverfahren zum Einsatz kommen.

Betrauen Sie Firma Geiler mit der Planung und Auslegung Ihrer RLT-Anlage. Egal ob zentrale Vollklimaanlage, Wrasenabzug oder Badentlüftung: Wir berücksichtigen neben Ihrem Anforderungsprofil selbstredend auch alle einschlägigen Vorschriften und sorgen für eine reibungsfreie, feuerpolizeiliche Abnahme Ihrer Anlage. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.



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