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BHKW, Blockheizkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, Gastechnik, Gasanlagen
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 Heizkesselaustausch nach EnEV - vom: 10-24-2002
 
Mit der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), die zum 1. Februar 2002 in Kraft trat, verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer und Bauherren zu umfangreichen Investitionen, die der Einsparung von Primärenergie (z.B. Erdgas oder Erdöl) dienen. Die EnEV gilt auch auch für bestehende Gebäude. Entsprechend der EnEV müssen sämtliche Heizanlagen, die vor dem Oktober 1978 in Betrieb genommen worden sind, bis spätestens Ende 2006 gegen moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ausgetauscht worden sein. Eine Nachfrist wird bis Ende 2008 gewährt, wenn eine solche Altanlage nach dem 1. November 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurde. Ausgenommen sind alte Anlagen in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Besitzen Sie eine solche alte Heizungsanlage sollten Sie allerdings nicht bis zum letzten Drücker warten:

1. Ihre alte Anlage verbraucht sehr wahrscheinlich zu viel Energie, besitzt also einen schlechten Wirkungsgrad. Sie verfeuern ihr gutes Geld buchstäblich durch den Schornstein. Die zu erwartende Energieeinsparung hilft also, Ihre Investition in die neue Anlage zu amortisieren.

2. Wenn die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist ausläuft, schlägt die Stunde der Wahrheit. Dann werden in einem kurzen Zeitraum hunderttausende von Heizkesseln gleichzeitig ausgetauscht werden müssen. Dieser Ansturm wird Lieferengpässe bei Herstellern und Handwerksbetrieben auslösen. Nach der Marktregel von der Nachfrage, die den Preis regelt, werden also Kesselauswechselung nicht nur mit Lieferzeiten sondern höheren Preisen verbunden sein. Wenn Sie sich jetzt entscheiden, entgehen Sie Engpässen, Wartezeiten und Preisanstiegen und sparen bereits jetzt Heizkosten.

3. Die Banken zahlen kaum Zinsen für Ihr gutes Geld, das auf dem Konto schlummert. Gleichzeitig kann man bei Aktien und anderen Wertpapieranlagen auch nicht mehr so richtig fröhlich dreinschauen. Warum also nicht in eine neue Heizung investieren, die sich durch Heizkosteneinsparung amortisiert und dem Erhalt Ihrer Immobilie zugutekommt? Außerdem werden Sie gesteigerten Wohn- und Bedienkomfort genießen und gleichzeitig etwas Gutes für die geschundene Umwelt tun (Treibhauseffekt, globale Erwärmung).

4. Eine alte Heizungsanlage ist wesentlich störanfälliger als eine neue. Es ist wie mit einem Auto, das bereits hundertfünfzigtausend Kilometer auf dem Buckel hat. Es läuft und läuft und bleibt eines Tages stehen. Und wetten, dass Ihr Heizkessel genau dann in die Knie geht, wenn sie es überhaupt nicht gebrauchen können. Zum Beispiel zu Weihnachten oder am Geburtstag der Schwiegermutter? Dann ist guter Rat teuer, Ersatz nicht so schnell zu beschaffen, und die Notlage zwingt Sie zu Hauruck-Maßnahmen. Warten Sie nicht bis dieser Fall eintritt. Sie sollten den Taktschlag vorgeben und nicht Ihr alter Heizkessel.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Energieberatung an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Sie ausführlich beraten können.

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