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BHKW, Blockheizkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, Gastechnik, Gasanlagen
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 Wissenswertes über Erdgas - vom: 10-25-2002
 
Zur Zeit sind etwa 16,5 Mio Wohnungen oder 44,5 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland mit einer Erdgasheizung ausgestattet. Bei den Neubauwohnungen beträgt der Marktanteil der Erdgasheizung ca.76 Prozent. Am Energieverbrauch des Sektors Haushalte und Kleinverbraucher hatte Erdgas 1999 einen Anteil von 34,5 Prozent und konnte damit seine führende Position festigen.

Im Vergleich zu den übrigen Primärenergien wie Mineralöl, Steinkohle, Braunkohle, Kernenergie u.a. gelangt Erdgas ohne Umwandlung von der Quelle zum Verbraucher. Es kann aufgrund seines gasförmigen Zustandes direkt ohne zusätzliche Umwandlungsverluste in Wärme umgesetzt werden. Erdgas hat dabei die geringsten Emissionswerte aller fossilen Brennstoffe, ist also bei der Verbrennung am Umweltfreundlichsten.

Da Erdgas von Natur aus geruchslos ist, wird es zur Wahrnehmung mit einem intensiv riechenden Warnstoff versehen, odoriert, um die Feststellung von Undichtigkeiten zu erleichtern. Die Gasodorierung ist eine Sicherheitsmaßnahme für den Gasabnehmer. Er kann anhand dieses typischen Eigengeruchs mögliche Gasaustritte aus undichten Hausinstallationen oder unsachgemäß bedienten Gasgeräten erkennen.

Für die Ausführung von Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung betrieben werden, gilt DVGW-G 600 "Technische Regeln für Gasinneninstallationen" (DVGW-TRGI), für Flüssiggas gelten die "Technische(n) Regeln für Flüssiggas" (TRF). Die TRGI gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen, die in Gebäuden und auf Grundstücken mit Nieder- und Mitteldruck betrieben werden. Der Geltungsbereich der TRGI beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet in Gebäuden bei der Ausmündung der Abgasanlagen (z. B. Mündung des Schornsteins).

Arbeiten an Gasanlagen nach TRGI dürfen nur Gasversorgungsunternehmen und Installationsunternehmen durchführen, die in ein Installationsverzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens (GVU) als Vertragsinstallationsunternhmen (VIU) eingetragen sind. Die für Gasanlagen verwendeten Werkstoffe, Materialien und Geräte müssen den Regeln der Technik entsprechen und sicherheitstechnisch einwandfrei sein. Durch das DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen ist diese Voraussetzung nachgewiesen.

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